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   BGH, 10.03.1964 - VI ZR 238/62   

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https://dejure.org/1964,1160
BGH, 10.03.1964 - VI ZR 238/62 (https://dejure.org/1964,1160)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1964 - VI ZR 238/62 (https://dejure.org/1964,1160)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1964 - VI ZR 238/62 (https://dejure.org/1964,1160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallverursachung bei einem Abbiegevorgang nach links - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Linksabbiegen in ein Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 681
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1958 - 4 StR 43/58
    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - VI ZR 238/62
    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 296;Urt. v. 16.2.59 - III ZR 227/57 - VRS 17, 105; Urt. v. 10.11.59 - VI 187/58 - VRS 18, 95) geht die Revision zutreffend davon aus, daß sich auch der nach links in ein Grundstück Einfahrende entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO vorher zur Mitte hin einzuordnen hat.

    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die rechte Fahrbahnhälfte nicht breit genug ist, um dem nachfolgenden Kraftwagenverkehr, das Rechtsüberholen eines bis zur Mitte eingeordneten, einfahrbereiten Wagens zu ermöglichen (BGHSt 11, 302 [BGH 20.03.1958 - 4 StR 43/58] ; Mittelbach "Abbiegen" in Kraftverkehrsrecht von A-Z Bl. 6 R).

  • BGH, 16.02.1959 - III ZR 227/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - VI ZR 238/62
    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 296;Urt. v. 16.2.59 - III ZR 227/57 - VRS 17, 105; Urt. v. 10.11.59 - VI 187/58 - VRS 18, 95) geht die Revision zutreffend davon aus, daß sich auch der nach links in ein Grundstück Einfahrende entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO vorher zur Mitte hin einzuordnen hat.
  • BFH, 18.09.1959 - VI 187/58 U

    Rechtsauslegung des Begriffs Baudarlehn durch die Verwaltung nach allgemeinen

    Auszug aus BGH, 10.03.1964 - VI ZR 238/62
    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 296;Urt. v. 16.2.59 - III ZR 227/57 - VRS 17, 105; Urt. v. 10.11.59 - VI 187/58 - VRS 18, 95) geht die Revision zutreffend davon aus, daß sich auch der nach links in ein Grundstück Einfahrende entsprechend § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO vorher zur Mitte hin einzuordnen hat.
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 146/78

    Mitverschulden wegen Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes - Pflicht zur

    Diese liegt dort, wo nur noch ein unvorhersehbar regelwidrig fahrender Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnte, so etwa dann, wenn der nachfolgende Verkehrsteilnehmer die vor ihm auf der Fahrbahn sich abspielende Verkehrsentwicklung überhaupt nicht verfolgt und vor dem rechtzeitig und deutlich sichtbaren Hindernis, das der Abbieger bildet, nicht anhält (vgl. die Senatsurteilevom 11. Juni 1963 - VI ZR 226/62 - VersR 1963, 1051 undvom 10. März 1964 - VI ZR 238/62 - VersR 1964, 681).
  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 11/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines anhaltenden, die Absicht zum Linksabbiegen

    Aus diesem Vorbringen und dem Beweisantritt folgt demnach nicht, daß der Kläger den herausgestellten Winker gar nicht gesehen hat und dieses schuldhafte verkehrswidrige Verhalten des Beklagten damit nicht unfallursächlich war (vgl. BGH Urt. v. 10. März 1964 - VI ZR 238/62 -).
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